Inhalte mit dem Schlagwort „Informationspflichten“
4.000 Euro Preisvorteil kann irreführend sein
Urteil des OLG Hamm vom 15.12.2011, Az.: I-4 U 31/11
Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn mit einer Preisersparnis geworben wird und die Bezugsgröße nicht angegeben wird.
Angabe von Identität und Anschrift bei Prospektwerbung zwingend
Wer zahlt das Kerosin?
Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10
Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.live2gether entgeltlich?
Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 28.11.2011, Az.: 327 O 196/11
Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in der Angebotsübersicht von eBay vornehmen und nicht erst in der Artikelbeschreibung.Impressumspflicht gilt auch in Facebook
Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt.
Man kann auch zu wenig abmahnen!
Urteil des LG Gießen vom 28.07.2010, Az.: 1 S 64/10
Eine Internetseite ist kein Prospekt im Sinne des § 4 Abs. 1, Abs. 2 BGB-InfoV.Kerngleiche Verletzungshandlungen im engen Unterlassungstitel
Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2011, Az.: 13 W 56/11
Der Antragsteller erstritt einen sehr eng gefassten Unterlassungstitel, welcher dem Antragsgegner verbot konkrete Produkte in einer bestimmten Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises zu bewerben. Nach Zustellung des Titels warb der Antragsgegner für ähnliche und identische Produkte in einer anderen Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises. Im Rahmen eines eng gefassten Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Abweichende Packungsgrößen sind von solch einem engen Unterlassungstitel erfasst, nicht aber lediglich ähnliche Produkte.Weite Unterlassungserklärungen Indiz für rechtsmissbräuchliche Abmahnung
1. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn Sie lediglich aufgrund eines Gebühreninteresses und/oder zur Generierung von Vertragsstrafen ausgesprochen wird. Hierfür sprechen u.a. folgende Indizien:
a.) eine große Anzahl von Abmahnungen und damit ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko des Abmahners im Hinblick auf seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
b.) eine im Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß hohe Vertragsstrafe (hier 5.100,00 EUR)

