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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Informationsinteresse“

20. Februar 2018 Top-Urteil

Arzt hat Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten auf Ärztebewertungsplattformen

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Pressemitteilung Nr. 34/18 zum Urteil des BGH vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17

Personenbezogene Daten sind gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Unzulässig ist die Speicherung dann, wenn schutzwürdige Interessen wie etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen verletzt werden. Die Speicherung und Veröffentlichung von Daten eines Arztes und weiteren praxisbezogenen Informationen durch den Betreiber eines Ärztebewertungsprofils (hier: jameda) sowie die von Nutzern über den Arzt abgegebenen Bewertungen ist zwar grundsätzlich auch gegen den Willen des Arztes aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Unterscheidet der Betreiber jedoch zwischen einem kostenlosen Basisprofil, welches ohne Zutun des Arztes, sondern durch den Plattformbetreiber selbst erstellt wird, bietet dabei jedoch gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ an, wodurch auf dem Basisprofil Anzeigen für zahlende Ärzte mit gebuchtem „Premium-Paket“ in der direkten Umgebung geschaltet werden, ist der Plattformbetreiber kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, womit Ärzte mit einem Basisprofil ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ vorweisen können und ihnen die Löschung ihrer Daten zugebilligt werden muss.

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24. Februar 2017

Kein Verstoß gegen Datenschutzrecht durch Ärztebewertungsportal

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Urteil des OLG Köln vom 05.01.2017, Az.: 15 U 121/16

Die Profilseite eines Arztes auf einem Internet-Ärztebewertungsportal, die sowohl persönliche Daten als auch Anzeigen konkurrierender Ärzte aufzeigt, verstößt weder gegen das Datenschutzrecht, noch gegen das Wettbewerbsrecht. Der betreffende Arzt hat daher keinen Anspruch auf Entfernung seiner öffentlich zugänglichen Daten, da eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verneinen ist. Eine wettbewerbswidrige Behinderung durch den Verweis auf konkurrierende Ärzte liegt aufgrund fehlender, unangemessener Einwirkung auf potentielle Kunden ebenfalls nicht vor.

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24. Juni 2014

Unbefugte Verwendung eines Bildnisses zu Werbezwecken verletzt Persönlichkeitsrecht

Urteil des OLG Köln vom 05.11.2013, Az.: 15 U 44/13

Wird ein aus einem Spielfilm stammendes Szenenbild, auf dem eine bekannte Schauspielerin zu sehen ist, ohne Einwilligung auf Fernsehbildschirmen in einem Werbekatalog abgebildet, so verletzt dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts am eigenen Bild. Die Verwendung des Bildnisses ohne Einwilligung kann jedoch dann erlaubt sein, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist.

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30. Oktober 2009

Hotelempfehlungen haben keinen Einfluss auf Zahnbehandlung

Urteil des OLG Hamm vom 09.06.2009, Az.: 4 U 70/09

Die Hotelempfehlung einer Zahnklinik auf ihrer Internetseite verstößt nicht gegen Vorschriften. Zahnkliniken dürfen sachangemessen für die eigenen Leistungen, die vom Zahnarzt erbracht werden, werben. Sachangemessen ist zudem alles, was dem berechtigten Informationsinteresse des Patienten entspricht. Gerade die Klientel der ortsfremden Patienten ist interessiert daran, direkt über nahe liegende Übernachtungsmöglichkeiten informiert zu werden. Die Hotelempfehlungen stehen dabei offensichtlich mit der Zahnbehandlung in keinerlei Zusammenhang.
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