Kein Stop für UberPop
Den EU-Mitgliedstaaten bleibt es weiterhin überlassen, Beförderungsleistungen, welche nach dem jeweiligen Landesrecht für rechtswidrig erachtet werden, zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Der EuGH hat hierüber im Rahmen eines Vorlageverfahrens entschieden, bei welchem es vor allem über die französische Transport-App „UberPop“ ging. Eine Mitteilung an die Kommission über entsprechende Gesetzesentwürfe sei hiernach auch nicht mehr erforderlich. Begründet wurde dies damit, dass es sich bei derartigen Apps und die damit verbundene Leistung nicht um einen Dienst der Informationsgesellschaft im Sinne der europäischen Richtlinie handelt, womit Landesrecht zur Anwendung kommt.