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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Informationen; Fernkommunikation“

31. August 2009

Verbraucherinformationen auch auf Mobile-Webseiten unverzichtbar

Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2009, Az.: 4 U 51/09

Bei Fernabsatzverträgen, die über sog. Mobile-Webseiten abgewickelt werden können, dürfen wichtige Verbraucherinformationen wie Widerrufsbelehrung, Versandkostendarstellung und enthaltene Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht fehlen. Es ist nicht zulässig, aufgrund technischer Einschränkungen im Platzangebot darauf zu verzichten und auf eine externe Webseite mit allen Informationen zu verweisen. Alle gesetzlich zwingenden Verbraucherinformationnen müssen über das Fernkommunikationsmittel klar und verständlich dargestellt werden.
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