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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „indirekte Werbewirkung“

07. August 2015

Tabakwerbeverbot gilt auch für die Homepage eines Tabakherstellers

© B. Wylezich - Fotolia.com
Urteil des LG Landshut vom 29.06.2015, Az.: 72 O 3510/14

Auf der Unternehmenshomepage eines Tabakherstellers darf, auch wenn die Website nicht über einen Online-Shop verfügt, keine Abbildung rauchender Menschen gezeigt werden. Das Tabakwerbeverbot erfasst auch eine kommerzielle Kommunikation, die den Verkauf von Tabakerzeugnissen indirekt fördert, die also über eine indirekte Werbewirkung verfügt.

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