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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Identitätsangabe“

22. September 2014

Vollständige Angabe der Identität und Anschrift bei Eigenwerbung zwingend erforderlich

Urteil des OLG München vom 15.05.2014, Az.: 6 U 3500/13

Kommt ein Unternehmen nicht den nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG geforderten Informationspflichten nach, indem es im Rahmen einer Werbeanzeige, die als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen ist, keine Identität oder Anschrift angibt, so ist darin ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen. Gilt die Werbeanzeige für an der Aktion teilnehmende Franchisunternehmen, so kann es unter Umständen ausreichend sein, auf einen entsprechenden Internetauftritt mit weiteren Informationen zu verweisen. Handelt es sich dabei allerdings um Eigenwerbung, so ist es für das Unternehmen zumutbar, den Verbraucher über seine Identität und seine Anschrift hinreichend zu informieren.

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15. Juli 2014

Zur Pflicht zur Angabe der Identität bei einer ‚Aufforderung zum Kauf‘

Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2014, Az.: 4 U 144/13

Eine Werbeanzeige ist dann als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Fehlt bei einer solchen Aufforderung jedoch die Angabe der Identität und Anschrift des Werbenden, so handelt das Unternehmen unlauter.

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24. Februar 2014

Vollständige Informationspflicht bei Zeitungsannoncen

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2013, Az.: 6 U 28/12

Bei einer Zeitungsannonce, die für eine Reise wirbt, reicht es nicht aus lediglich den Preis, die Dauer, den Abfahrts- und Zielort sowie Leistungen anzugeben. Wichtig ist vielmehr, dass all diejenigen Informationen vorliegen, mit denen ein aufmerksamer und kritischer Verbraucher ein Rechtsgeschäft abschließen kann. Hierzu gehören neben den oben genannten Angaben auch die vollständige Identität und Anschrift des Reiseveranstalters. Allein Telefonnummern oder Internetadressen reichen für eine vollumfängliche Information nicht aus.

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09. Oktober 2013

Brandneu von der IFA

Urteil des BGH vom 18.04.2013, Az.: I ZR 180/12 Zu den gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG mitzuteilenden Informationen gehört
auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.
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14. Februar 2012

Angabe von Identität und Anschrift bei Prospektwerbung zwingend

Urteil des LG Mönchengladbach vom 08.02.2012, Az.: 8 O 50/11 Ein werbendes Unternehmen hat gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 UWG Identität und Anschrift in Werbeprospekten anzugeben. Der bloße Hinweis auf einzelne Filialen oder die Website des Unternehmens ist nicht ausreichend. Bereits bei Unterbreitung des Angebots im Prospekt müssen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Ein Internetzugang ist zudem nicht für jedermann verfügbar.
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