Unlautere Werbung durch Vorher-/Nachher-Vergleich nach Nasen-OP
Eine Schönheitschirurgin teilte auf ihrem Instagram-Profil sog. Vorher-/Nachher-Bilder nach der Entfernung eines Nasenhöckers. Dies stellt eine unerlaubte Werbung mit der Wirkung einer Behandlung i. S. d. Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar, da der Eingriff nicht medizinisch indiziert gewesen ist. Durch das Verbot soll die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen geschützt werden.

