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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „humorvolle Anspielung“

26. Februar 2010

Ein bisschen Spaß muss sein

Urteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/07 Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.
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