Meisterpräsenz
Urteil des OLG München vom 10.11.2011, Az.: 29 U 1614/11
Es ist wettbewerbswidrig, einen Hörgeräteakustikerbetrieb als stehendes Gewerbe zu betreiben, ohne einen in die Handwerksrolle eingetragenen Hörgeräteakustiker als Betriebsleiter zu beschäftigen, der jederzeit unmittelbar im Ladenlokal persönlich erreichbar ist, zumindest aber innerhalb von 10 Minuten, nachdem ein Kunde das Ladenlokal betreten hat.
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