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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Himbeer-Vanille-Abenteuer“

27. Mai 2016 Top-Urteil

Teekanne unterliegt im Streit um „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“

© LianeM - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13

a) Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.

b) Bei nicht traditionellen Lebensmitteln sind als „normalerweise verwendete Zutaten“ im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d und Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV diejenigen Zutaten anzusehen, deren Verwendung der Verbraucher nach dem Aussehen, der Bezeichnung oder den bildlichen Darstellungen des Lebensmittels erwarten kann.

c) Aus Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken lassen sich bei Lebensmitteln keine Informationspflichten ableiten, die über die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinausgehen.

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03. Dezember 2015 Top-Urteil

Werbung für Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere oder Vanille ist irreführend

© Olga Kvach
Pressemitteilung Nr. 197/2015 zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.. I ZR 45/13

Die Etikettierung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung sich eine Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ befinden, ist geeignet, den Käufer irrezuführen, wenn der Tee tatsächlich keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthält. Die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung sind insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein durchschnittlich informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann.

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