Keine Hilfe beim Spielen
Beschluss des LG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 308 O 332/09
Ein in der Grundversion kostenloses Online-Spiel ist dahingehend aufgebaut, dass durch den Spieltrieb ein Interesse nach kostenpflichtigen Erweiterungen geweckt wird. Bietet nun ein Dritter kompatible Spielelemente an, die zum Teil dem Spieler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitspieler verschaffen, handelt der Dritte unlauter und betreibt Rufausbeutung. Zudem ist in den Vertragsbedingungen des Spiels ausdrücklich niedergeschrieben, dass Hilfsmittel im Spiel nicht verwendet werden dürfen.
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Ein in der Grundversion kostenloses Online-Spiel ist dahingehend aufgebaut, dass durch den Spieltrieb ein Interesse nach kostenpflichtigen Erweiterungen geweckt wird. Bietet nun ein Dritter kompatible Spielelemente an, die zum Teil dem Spieler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitspieler verschaffen, handelt der Dritte unlauter und betreibt Rufausbeutung. Zudem ist in den Vertragsbedingungen des Spiels ausdrücklich niedergeschrieben, dass Hilfsmittel im Spiel nicht verwendet werden dürfen.