Unlautere Werbung für Hautverjüngung
Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.11.2011, Az.: 6 U 93/11
Um die hautverjüngender Wirkung eines Ultraschallgerätes zu bestreiten, reicht es aus es darzulegen, dass eine solche Wirkung allgemein in der Wissenschaft bezweifelt wird und keine fundierte wissenschaftliche Grundlage besteht. Dafür können bereits Lehrbücher oder Aussagen eines Sachverständigen ausreichen.
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