LG Bochum: Marketplace-Händler haften für Wettbewerbsverletzungen von Amazon
Ein Amazon Marketplace-Händler muss sich Wettbewerbsverstöße, die von dem Online-Portal begangen werden (hier: Angabe fehlerhafter UVP), zurechnen lassen, da er die Verkaufsbedingungen der Handelsplattform akzeptiert und mit der Einstellung von Angeboten in Kauf genommen hat, dass durch Amazon Änderungen an diesen vorgenommen werden.