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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gutschein“

08. Januar 2014

Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.01.2014, Az.: 4 U 31/13

Eine Werbung mit Gutscheinen von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden ist wettbewerbswidrig. Der versprochene Gutschein beeinträchtigt die objektive Kundenentscheidung, da das Angebot geeignet ist, die Kunden zu veranlassen unter Verletzung ihrer Pflicht aus dem Versicherungsvertrag, den Schaden so gering wie möglich zu halten, ein kostengünstigeres Angebots eines Mitbewerbers auszuschlagen, um den versprochenen Vorteil zu erlangen.

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16. November 2012

Produktbezogene Werbung auch ohne direkten Produktbezug

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.09.2012, Az.: 6 U 143/11 Eine Internetseite, welche Informationen zur Empfängnisverhütung enthält, kann auch dann einen unzulässigen gewerblichen Zusammenhang mit einem verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel bewirken, wenn das Arzneimittel auf der Homepage nicht eindeutig benannt wird. Wird beim Leser aufgrund der Gesamtumstände eine gedankliche Verbindung zwischen der Internetseite und dem indirekt beworbenen Arzneimittel hervorgerufen, liegt eine produktbezogene Werbung vor. Alle Aussagen, die darauf abzielen, den Absatz eines Arzneimittels zu fördern - wenn auch indirekt – gelten als Werbung für das entsprechende Medikament.
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11. September 2012

„10 Prozent auf alles“

Pressemitteilung Nr. 12/12 des LG München I zum Urteil vom 28.08.2012, Az.: 33 O 13190/12

Die blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung eines Unternehmens, "10 Prozent auf alles" zu gewähren, ist dann unzulässig, wenn sie unwahr ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn mittels eines kleinen Sternchenhinweis "Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware" von der Rabattaktion ausgenommen wird und weiter Bücher und Zeitschriften verkauft werden, die der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen. Eine solche Werbung ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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20. Dezember 2010

Rabattgutschein beim Bücherkauf kein Verstoß gegen Buchpreisbindung

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.11.2010, Az.: 2 U 31/10 Gewährt ein Unternehmen beim Kauf eines - nicht unter die Buchpreisbindung fallenden – Artikels einen prozentualen Rabatt auf den Kaufpreis in Form eines später einzulösenden Gutscheins, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar, wenn der Gutschein beim späteren Kauf eines preisgebundenen Buches eingesetzt wird. Vielmehr wird die Ersparnis bereits beim ersten Einkauf erzielt und beim Kauf des Buches der volle Kaufpreis in Form des Barbetrages und des Gutscheinwertes bezahlt.

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07. Oktober 2010

Einkaufsgutschein über 5 € im Medikamentenhandel wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 09.09.2010, Az.: I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 125/08 und I ZR 26/09 Der Bundesgerichtshof hatte in mehreren verschiedenen Verfahren über die Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu entscheiden. Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.
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02. November 2009

Gutscheingewährung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zulässig?

Beschluss des LG Darmstadt vom 12.08.2009, Az.: 22 O 400/08

Ein Gutscheinmodell einer mit Drogeriemärkten verbundenen Apotheke, bei welchem der Kunde bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente über in den Drogeriemärkten ausliegende Freiumschläge einen Einkaufsgutschein über 3 € in der Drogerie erhält, verstößt weder gegen Wettbewerbsrecht, noch gegen Arzneimittelvorschriften oder gegen gesetzliche Preisvorschriften.
Das Modell ist nicht geeignet, den Kunden unsaschlich zu beeinflussen und eine Gesundheitsgefährdung zu bewirken, da die Gutscheine ausschließlich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewährt werden.
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18. August 2009

900 € – Gutschein für Treppenlifte wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2009, Az.: 4 U 154/08

Der beklagte Händler von Treppenliften hatte Verbrauchern 900 € - Gutscheine durch ein Werbeschreiben zugestellt. Dabei verstieß er gegen altes und neues Wettbewerbsrecht. Über den Einlösewert hinaus sind auch Richtwerte des zu erwartenden Grundkaufpreises zur klaren und eindeutigen Einschätzung des Preisnachlasses anzugeben. Um dem Transparenzgebot zu entsprechen sind zudem die vom Gutschein abgedeckten Waren- und Dienstleistungskäufe samt Mindesteinkaufswert und Einlösezeitraum anzugeben.
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