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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gewinnspiel“

12. Mai 2021 Top-Urteil

Kein ausreichender Nachweis einer Einwilligung in Telefonwerbung durch Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail

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Beschluss des OVG des Saarlandes vom 16.02.2021, Az.: 2 A 355/19

Nach § 7 Abs. 2 UWG ist Telefonwerbung gegenüber natürlichen Personen nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes führt hierzu aus, dass die über eine Online-Registrierung und eine Bestätigung per E-Mail erlangte Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren keinen ausreichenden Nachweis für eine Einwilligung in Telefonwerbung darstellt. Auch eine Rechtmäßigkeit der Telefonwerbung aufgrund eines berechtigtem Interesses sei zu verneinen. Es liege kein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO vor, da die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz personenbezogener Daten der Berufsfreiheit und dem Interesse an der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung überwiegt.

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07. Juli 2023

DSGVO: Einwilligung in Werbeanrufe

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.06.2019, Az.: 6 U 6/19

(1) Die Zustimmung zur Telefonwerbung ist richtlinienkonform am Maßstab des europäischen Datenschutzrechts auszulegen, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht wird.

(2) Wenn der Werbende nicht zu Beginn des Gesprächs die Identität des Auftragsgebers preisgibt, liegt eine unlautere Handlung vor.

(3) Die Einwilligungserklärung muss hinreichend bestimmt sein und ohne Zwang abgegeben worden sein. Für eine hinreichende Bestimmtheit muss die sachliche Reichweite angegeben sein. Angaben wie "Marketing & Werbung" sind zu ungenau, da sich nicht erkennen lässt, für welche Art von Produkten die Einwilligung in die Werbung erteilt wurde.

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07. Juli 2023

Durch Gewinnspiel beeinflusst: Werbung mit Bewertungen nicht zulässig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.05.2019, Az.: 6 U 14/19

Werbung mit Kundenbewertungen, die unter dem Einfluss eines Gewinnspiels entstanden sein könnten ist nicht erlaubt. In diesem Fall konnte ein Whirlpool durch Lose gewonnen werden, welche man erhielt, indem man unter anderen Dingen, wie kommentieren und liken der Internetseite des Unternehmens, eine Bewertung der Seite vornahm. Die Bewertungen waren somit zwar nicht bezahlt im eigentlichen Sinne, jedoch konnten sie auch nicht mehr als objektiv angesehen werden, da sie durch den möglichen Gewinn eher positiv ausfielen, was mögliche Kunden des Unternehmens beeinflussen könnte.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

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Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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28. Oktober 2019

Traumreise mit Traumschiffkapitän?

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Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 10.10.2019, Az.: 15 U 39/19

Die Zeitung „Bild am Sonntag“ darf bei einem Gewinnspiel mit dem Hauptgewinn Kreuzfahrt nicht das Bild vom Schauspieler des Traumschiffkapitäns verwenden. Die Verwendung des Bildes ohne Zustimmung ist unzulässig, da es zu kommerziell-werblichen Zwecken und als Klickköder genutzt wurde und nicht der journalistische Nachrichtenwert im Vordergrund stand. Insbesondere handle es sich laut Gericht nicht um ein Symbolfoto für die Traumreise, da dies das Recht Prominenter am eigenen Bild untergraben würde. Die Zeitung muss daher Auskunft über ihre Druckauflage erteilen, damit ein Ersatzanspruch berechnet werden kann.

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28. Juli 2017

Schönheits-OP als Hauptgewinn bei Radiogewinnspiel stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Beschluss des KG Berlin vom 22.05.2017, Az.: 5 W 94/17

Das Ausloben einer Schönheits-OP im Rahmen eines Radiogewinnspiels verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz und begründet einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3a UWG. Es handelt sich um das Anbieten einer unzulässigen Werbegabe, § 7 Abs. 1 HWG, weil dadurch zumindest die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Werbeadressaten begründet wird. Teilnehmer an einem Gewinnspiel gehen grundsätzlich nicht fest von einem Gewinn aus. Der entgegen aller Wahrscheinlichkeit eingetretene Glücksfall, Gewinner zu sein, birgt die Gefahr, dass vorschnell Entscheidungen getroffen werden, deren gesundheitliche Risiken angesichts der lediglich abstrakten Gewinnmöglichkeit zuvor nicht hinreichend durchdacht wurden. Der Umstand, dass der Gewinner zu einem Radiomoderator in die Sendung geschaltet wird, verstärkt diese Gefahr zusätzlich.

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19. September 2016

Zur Bestimmtheit der Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Werbung

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.07.2016, Az.: 6 U 93/15

Die Einwilligung des Verbrauchers in eine vorformulierte Einverständniserklärung für Telefon- und E-Mail-Werbung zwecks der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel ist unwirksam, wenn sich diese Erklärung auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und zugleich nicht eindeutig ersichtlich ist, welche Produkte und Dienstleistungen im Einzelnen von den entsprechenden Unternehmen angeboten und beworben werden.

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11. März 2014

Unwirksamer Vertrag über die Lieferung von Adressdaten von Verbrauchern

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.12.2013, Az.: 33 O 95/13 U.

Werden durch Täuschung im Rahmen eines Gewinnspiels Adressdaten der Teilnehmer gesammelt und anschließend veräußert, ohne dass die Teilnehmer hierzu ihre Einwilligung nach § 7 Abs. 2 UWG erklärt haben, so ist dieser Adresshandels-Vertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig, ohne dass Ansprüche aus Vertrag oder ungerechtfertigter Bereicherung bestehen.

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06. März 2014

Verwendung einer fremden Marke für Werbezwecke

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2013, Az.: 6 U 177/13

Werden im Rahmen eines Gewinnspiels bei der Auslobung von Konzertkarten Marken genannt, unter denen das Konzert geschützt ist, ist die Verwendung der fremden Marken dann durch § 23 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt, wenn für die Bezeichnung der Gewinne eine schlichte und zurückhaltende Darstellung gewählt wird, die über die Grenzen der notwendigen Leistungsbestimmung nicht hinausgeht.

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21. Mai 2013

„Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am … regnet“ kein Glücksspiel

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2013, Az.: 6 S 892/12

Die Werbeaktion eines Einrichtungshauses, die bei einem Einkauf ab einem Warenwert von 100 € die Rückerstattung des Kaufpreises verspricht, „wenn es am ... regnet“, ist zulässig und nicht als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrages einzuordnen. Solange Kunden hierbei ihr Entgelt lediglich für die zu erwerbende Ware und gerade nicht einen erhöhten Kaufpreis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entrichten, fehlt es bereits an einem für ein Glücksspiel erforderlichen Entgelt zur Erlangung einer Gewinnchance.

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