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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“

25. April 2014

Werbung mit CE-Siegel ohne tatsächliche Prüfung wettbewerbswidrig

Urteil des LG Landau (Pfalz) vom 06.11.2013, Az.: HK O 16/13

Ein Produkt darf nur dann mit dem Hinweis „CE-geprüft“ beworben werden, wenn diese Prüfung auch tatsächlich erfolgt ist. Eine vom TÜV verliehene Bescheinigung „GS-geprüft“ genügt hierfür gerade nicht, da eine andere Prüfung erfolgte. Wird dennoch auch mit dem CE-Siegel geworben, stellt dies eine Irreführung dar.

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24. April 2014

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit „maximaler Surfspeed“ und „bis zu 100 Mbit/s“ ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.09.2013, Az.: 6 U 94/13

Die Werbeanzeige eines Mobilfunkanbieters mit der Angabe „maximaler Surfspeed“ ist irreführend, wenn bei anderen Wettbewerbsprodukten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden kann.  Die Werbung mit „bis zu 100 Mbit/s“ ist unzulässig, da hierdurch die Erwartung erweckt wird, dass die durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von dem beworbenen Spitzenwert nicht eklatant abweicht. Liegt dieser Wert im Mittel jedoch tatsächlich bei lediglich 45 Mbit/s, wird der Verkehr in seiner Erwartung getäuscht.

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17. April 2014

Pflichtangaben in Print-Werbung eines Hotels umfassen vollständige Identität des Werbenden

Urteil des LG Ulm vom 22.11.2013, Az.: 10 O 105/13

Der Betreiber eines Hotels muss in einer Print-Kampagne, die abschlussfähige Angebote für Wellnessaufenthalte seines Hotels beinhaltet, die Identität sowie die Anschrift des Unternehmens als wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG abdrucken. Die Angabe einer Internetadresse und einer Telefonnummer genügt diesen Anforderungen nicht. Davon umfasst ist auch die Angabe der Rechtsform, weswegen die Werbung einer Personenfirma auch den Inhaber derselben angeben muss.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.

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14. April 2014

Makler müssen im Impressum Angaben zur Aufsichtsbehörde machen

Urteil des LG Düsseldorf vom 08.08.2013, Az.: 14c O 92/13 U.

Immobilienmakler kommen ihrer Impressumspflicht gem. § 5 TMG nach, wenn sie auf ihrer Homepage im Impressum Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen. Die Behörde, welche die Gewerbeerlaubnis erteilt hat, muss -soweit sie nicht mit der Aufsichtsbehörde identisch ist- nicht angegeben werden.

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10. April 2014

Unlautere Nachahmung eines Produkts

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013; Az.: 6 U 11/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Produkts kann wettbewerbswidrig sein, wenn dieses Erzeugnis geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen und seitens des Nachahmenden geeignete und zumutbare Maßnahmen unterlassen werden, die eine solche Herkunftstäuschung vermeiden könnten. In diesem Fall verfügt das nachgeahmten Produkt nicht nur über eine sog. wettbewerbliche Eigenart, sondern es treten auch besondere Umstände hinzu, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen. Dabei besteht eine Wecheslwirkung dahingehend, dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenheit und einem höheren Grad der Übernahmen die Anforderungen an die Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen, geringer zu stellen sind und umgekehrt.

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01. April 2014

Spielekonsole für EUR 49,90 – mit verstecktem Haken

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2013, Az.: I-20 U 92/13

Das Bewerben einer hochwertigen Spielekonsole zum sehr günstigen Preis, versehen mit dem Hinweis „mit MobileInternet Starter“ ist irreführend, da dem potenziellen Kunden nicht sofort klar gemacht wird, dass man mit dem Kauf einen Mobilfunk-Datentarif für 2 Jahre abschließen muss. Der Hinweis für sich könnte auch anders, z.B. als technische Zusatzausstattung verstanden werden. Eine im Bestellvorgang erfolgte Aufklärung ändert daran nichts – die Lockwirkung und damit Irreführung der Kunden bleibt bestehen.

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01. April 2014

Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge können wettbewerbswidrig sein

Pressemitteilung des OLG Hamm zum Urteil vom 12.11.2013, Az.: 4 U 31/13

Es ist wettbewerbswidrig kaskoversicherte Kunden mit Gutscheinen, die einen Nachlass auf die Selbstbeteiligung versprechen, zu bewerben, wenn die Versicherung dieser Werbung nicht zugestimmt hat.  Die vom Versicherungsvertrag verlangte objektive Kundenentscheidung wird nämlich durch die Gutscheinwerbung beeinträchtigt, da sie nach allgemeiner Lebenserfahrung den Kunden dazu bringen könnte, seiner Mitteilungspflicht gegenüber der Versicherung nicht nachzukommen und ein gleiches oder günstigeres Angebot einer anderen Kfz-Werkstatt auszuschlagen, um den Vorteil des Gutscheins zu erlangen.

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01. April 2014

Zeitspanne in der ein Verletzter einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen sollte

Beschluss des OLG Celle vom 20.01.2014, Az.: 13 W 100/13

Ein Verfügungsgrund wird im Wettbewerbsrecht gem. § 12 Abs. 2 UWG vermutet. Wenn der Verletzte aber durch sein eigenes Verhalten zeigt, dass die Verfolgung für ihn selbst nicht dringend ist, wird diese Vermutung wiederlegt. Gegen die Eilbedürftigkeit spricht vor allem, wenn der Verletzte seinen Gegner abmahnt und ihm eine kurze Frist setzt, dann aber den Verfügungsantrag erst Wochen später nach Ablauf dieser Frist einreicht.

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28. März 2014

Abmahnung wegen Werbung ohne MwSt. – Spende an gemeinnützige Organisation kein mögliches Vertragsstrafeversprechen

Urteil des LG Köln vom 22.08.2013, Az.: 33 O 292/12

1. Einem Vertragsstrafeversprechen fehlt es an Ernstlichkeit, wenn der Gläubiger die Vertragsstrafe spenden soll. Durch diese Auflage ist das Versprechen gerade nicht uneingeschränkt – und genügt damit nicht den strengen Anforderungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr.

2. Auch der Hersteller von Produkten, der nie direkt an Endverbraucher, sondern nur an Zwischenhändler verkauft, darf in seiner Werbung keine netto-Preise ausschildern.

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26. März 2014

Diplomierte Trainerin

Urteil des BGH vom 18.09.2013, Az.: I ZR 65/12

Die Verwendung des Begriffs "diplomiert" in einem Zusammenhang, in dem der angesprochene Verkehr an sich mit der Verwendung des Begriffs "Diplom" oder abgekürzt "Dipl." rechnet, weist je nach den Umständen nicht auf das Vorliegen einer solchen Qualifikation, sondern im Gegenteil eher auf deren Fehlen hin.

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