DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“

11. Dezember 2013

Kommanditistenbrief

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 15/12 Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 80 - Anwaltswerbung II; BGH, Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben).
Weiterlesen
29. November 2013

Produktbezeichnung „Marsecco“ für Wein ist nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.11.2013, Az.: 1 U 407/12 Die Produktbezeichnung "Marsecco" für einen in Italien hergestellten und in Deutschland vertriebenen Wein ist nicht irreführend. Der deutsche Verbraucher schließt aufgrund des Wortteils "secco" weder auf den Zuckergehalt noch auf die Geschmacksrichtung des Weins.
Weiterlesen
29. November 2013

Matratzen Factory Outlet

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 89/12 a) Die tatrichterliche Feststellung, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnungen „Factory Outlet“ und „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs verstehen und dort aus der Produktion des Anbieters stammende Waren erwarten, die unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels besonders preiswert angeboten werden, begegnet keinen Bedenken. b) Die Werbung mit der Bezeichnung „Markenqualität“ bringt - anders als die Bezeichnung „Markenware“ - nur zum Ausdruck, dass die angebotene Ware in qualitativer Hinsicht den Produkten konkurrierender Markenhersteller entspricht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 88/87, GRUR 1989, 754 = Markenqualität).
Weiterlesen
28. November 2013

Kleingedruckter Fußnotentext in Fernsehwerbung zulässig

Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 5/13 Ein von einem Strom- und Gasanbieter ausgestrahlter Fernsehspot mit blickfangmäßiger Auslobung einer zwölfmonatigen Preisgarantie ist trotz der Unleserlichkeit und kurzen Einblendungszeit eines kleingedruckten fünfzeiligen Sternchentextes zulässig, wenn im Werbespot mehrfach auf die Internetseite des Anbieters verwiesen wird, die den Verbraucher hinreichend über die Konditionen informiert. Ein Durchschnittsverbraucher, der um die Diversität und Komplexität der Tarifstrukturen eines Strom- und Gasanbieters sowie um die Abhängigkeit möglicher Preisvorteile von dem persönlichen Nutzungsverhalten wisse, gehe davon aus, dass die ausgelobte Preisgarantie nicht zwingend vorteilhaft für ihn sein muss. Zudem seien flüchtige Werbemedien wie das Fernsehen für ausführliche Informationen aus medienimmanenten Gründen nicht geeignet.
Weiterlesen
25. November 2013

10-Euro-Gutschein als Abholerentschädigung wettbewerbswidrig

Urteil des LG München I vom 20.11.2012, Az.: 33 O 571/12 Eine Apotheke, die mit der Aussage wirbt, dass Kunden einen 10-Euro-Gutschein bei Einlösung eines verschreibungspflichtigen Rezepts als Abholerentschädigung erhalten, wenn sie das verschriebene Arzneimittel aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit im Lager der Apotheke nicht sofort erhalten und nicht von der Möglichkeit einer Lieferung Gebrauch machen, sondern das Arzneimittel selbst abholen, handelt wettbewerbswidrig. Hierin liegt trotz des korrekten Preises für das preisgebundene Arzneimittel ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor.
Weiterlesen
14. November 2013

Arzneimittelbezeichnung „akut“ nur bei schneller Wirkung zulässig

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2013, Az.: 13 A 719/13 Wird ein Arzneimittel mit der Bezeichnung „akut“ versehen, so stellt dies eine irreführende Bezeichnung dar, wenn das Arzneimittel keine schnelle und zeitnahe Abhilfe gegen die Beschwerden erreicht. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe „akut“ regelmäßig als Beschreibung der Eigenschaft des Arzneimittels, so dass der Verbrauchererwartung nur dann genüge getan ist, wenn das Arzneimittel eine schnelle bzw. schnellere Wirkung als vergleichbare Präparate erzielt.
Weiterlesen
13. November 2013

Fettsäuren

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: X ZR 40/12 Das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, offenbart keine neue Lehre zum technischen Handeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Memantin).
Weiterlesen
04. November 2013

Irreführender Anlockeffekt

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 183/12 Eine unzulässige irreführende geschäftliche Handlung kann auch dann vorliegen, wenn der Adressat einer Werbung bei näherer Untersuchung des Werbeinhalts erkennt, dass angepriesene Vorteile nur dann erreicht werden können, wenn  zusätzliche, nicht vom Angebot abhängige, Bedingungen vorliegen.
Weiterlesen
04. November 2013

RezeptBonus

Urteil des BGH vom 08.05.2013, Az.: I ZR 98/12 Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV ist geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn der Wert der für den Bezug eines Arzneimittels gewährten Werbegabe einen Euro übersteigt (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 9. September 2010 I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE und I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 = WRP 2010, 1471 Bonuspunkte).
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.