Werbung mit der gesetzlichen „24-Monatsgarantie“ unzulässig
Beschluss des LG Bochum vom 03.09.2010, Az.: I-12 O 167/10
Bewirbt ein Online-Händler seine Angebote mit der gesetzlichen "24-Monatsgarantie", ist die Werbeaussage als wettbewerbswidrig einzustufen und somit auch unzulässig, wenn lediglich die normale gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gemeint ist. Derartige Werbungaussagen sind irreführend.
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