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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gesundheitsschutz“

25. Februar 2016

Werbung für Bluttest ohne wissenschaftlichen Nachweis irreführend

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Urteil des LG Potsdam vom 20.05.2015. Az.: 52 O 136/13

Wird ein Bluttest in einer Zeitschrift mit der Behauptung beworben, zur Abklärung von Intoleranzen rund um die Ernährung geeignet zu sein, so muss die Wirksamkeit durch eine doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte Studie nachgewiesen sein. Zwar handelt es sich bei einem solchem Bluttest lediglich um ein Test-Verfahren und nicht um ein Arzneimittel. Eine Ernährungsumstellung auf Basis fehlerhafter Testergebnisse könne sich jedoch in Form von Fehl- oder Mangelernährung mittelbar auf die Gesundheit auswirken, weshalb ähnlich strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen gelten.

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23. August 2011

Schädlingsbekämpfung mittels Stickstoff

Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 25/10 Wer eine Vorrichtung zur Herstellung eines Pflanzenschutzmittels anbietet, handelt auch dann keiner im Pflanzenschutzgesetz enthaltenen Zulassungsbestimmung zuwider, wenn das mit der Vorrichtung hergestellte Mittel ein nach § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG zulassungspflichtiges, aber nicht zugelassenes Mittel ist.
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18. September 2009

Werbeverbot für Tabakkonzerne

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 19.08.2009, Az.: 5 U 12/08 Tabakkonzerne dürfen auch nicht in Zeitungen zum Zwecke der Imagewerbung für ihre Zigaretten werben. Selbst der Versuch, die Tabakwaren mit Begriffen wie "Bio-Tabak" als besonders "naturbelassen" oder "natürlich" anpreisen zu wollen, wurde von den Richtern am Hanseatischen Oberlandesgericht als Verstoß gegen das Tabakgesetz gesehen. Die Richter haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Gesundheits- und Jugendschutz unbedingt Vorrang haben muss.

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