Werbung für zahnärztliche Leistungen irreführend
Die Werbungmit dem Slogan „deutschlandweit das einzige Vollprogramm” für die Vermittlung von zahnärztlichen Leistungen ist irreführend, wenn nicht wirklich alle Leistungen angeboten werden, die über die gesetzliche zahnärztliche Regelversorgung hinausgehen.