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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Geschmacksmuster“

03. März 2016

Zur wettbewerblichen Eigenart einer Schuhsohle

© underdogstudios - Fotolia.com
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.10.2015, Az.: 38 O 82/15

Die Schuhsohle eines Sportschuhs weist grundsätzlich dann keine wettbewerbliche Eigenart auf, wenn sich ihre besondere, einzigartige Struktur nicht nur auf ästhetische Gründe zurückführen lässt, sondern zudem eine technische Funktion erfüllt, indem sie Rückschlüsse auf das jeweilige Herstellungsverfahren der Sohle erlaubt. Auch die Tatsache, dass eine Schuhsohle dem Verbraucher nie isoliert verkauft wird, sondern stets in Form eines vollständigen Schuhs, der insbesondere das Markenzeichen des Herstellers trägt, spricht gegen die wettbewerbliche Eigenart der Sohle.

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07. August 2015

Darstellung von Tiermotiven auf Stoff als schutzfähiges Geschmacksmuster

© Uwe Rieder
Urteil des LG Düsseldorf vom 02.07.2015, Az.: 14c O 55/15

Die Darstellung von Tiermotiven auf einem Stoff (hier in Form einer Bluse) stellt ein schutzfähiges Geschmacksmuster dar, dessen Eigenart sich aus der Kombination der Farbgestaltung einerseits und der Gestaltung und Anordnung der Tiermotive andererseits ergibt. Für eine unzulässige Nachahmung eines solchen Geschmacksmusters ist maßgeblich, ob der Gesamteindruck des in Frage stehenden Geschmacksmusters aus Sicht eines informierten Benutzers jeweils übereinstimmt.

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31. Oktober 2014

Zur Nachahmung von Wohnmöbeln

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 4/14

Eine Nachahmung von Wohnmöbeln ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnmöbeln nur ein enger Gestaltungsspielraum möglich ist, sodass zum einen keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssen, zum anderen der Schutzumfang einer derartigen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen ist. Folglich liegt eine Nachahmung zumindest dann nicht vor, wenn bei einem Wohnmöbel mit schwacher wettbewerblicher Eigenart lediglich ein geringer Grad der Nachahmung zu verzeichnen ist.

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26. April 2011

ICE: Bundesgerichtshof zum Zitat im Geschmacksmusterrecht

Pressemitteilung Nr. 57/2011 zum Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: I ZR 56/09

Rechte aus einem Geschmacksmuster können gemäß § 40 Geschmacksmustergesetz unter anderem dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie dem Zwecke eines Zitats dienen. Allerdings setzt – so der Bundesgerichtshof – die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung voraus, dass das Muster als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden dient.  Das ist nicht der Fall, wenn die Abbildung eines Geschmacksmusters lediglich einem Werbezweck dient.
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