Geschäftsführerhaftung einer GmbH
![© styleuneed - fotolia.com](https://www.kanzlei.biz/wp-content/uploads/2016/02/Gmbh_Schriftzug-160x101.jpg)
Der Gesellschafter einer GmbH haftet persönlich für Markenrechtsverletzungen, wenn mit einer Unternehmenskennzeichnung seiner Gesellschaft fremdes Zeichenrecht verletzt wird. Dies gilt auch für Verletzungen durch den allgemeinen Internet- und Werbeauftritt der Gesellschaft, da dieses Verhalten dem Geschäftsführer anzulasten ist.