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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „geschäftliche Handlung“

22. September 2015 Top-Urteil

Eingeschränkte Haftung des Betreibers eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

© Imillian
Urteil des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 94/13

a) Zwischen dem Betreiber eines Hotels und dem Anbieter eines Online-Reisebüros, das mit einem Hotelbewertungsportal verknüpft ist, besteht im Hinblick auf den Betrieb des Hotelbewertungsportals ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Zwischen der vorteilhaften Wirkung des Hotelbewertungsportals für die Attraktivität des Online-Reisebüros und dem Absatznachteil, der einem Hotelbetreiber aus einer im Bewertungsportal verzeichneten negativen Hotelbewertung zu erwachsen droht, besteht eine für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses hinreichende Wechselwirkung in dem Sinne, dass der Wettbewerb des Online-Reisebüros gefördert und derjenige des Hotelbetreibers beeinträchtigt werden kann.

b) Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals macht sich erkennbar von Dritten in das Portal eingestellte Äußerungen nicht im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG als Tatsachenbehauptung zu Eigen, wenn er die Äußerungen nicht inhaltlich-redaktionell aufbereitet oder ihren Wahrheitsgehalt überprüft, sondern die Anwendung eines automatischen Wortfilters sowie ggf. eine anschließende manuelle Durchsicht lediglich dem Zweck dienen, gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Einträge (etwa Formalbeleidigungen oder von Hotelbetreibern abgegebene Eigenbewertungen) von der Veröffentlichung auszuschließen. Eine inhaltlich-redaktionelle Bearbeitung stellt es mangels inhaltlicher Einflussnahme nicht dar, wenn die von Nutzern vergebenen "Noten" durch die Angabe von Durchschnittswerten oder einer "Weiterempfehlungsrate" statistisch ausgewertet werden.

c) Durch die Aufnahme von Äußerungen Dritter in ein Hotelbewertungsportal werden fremde Tatsachenbehauptungen nicht im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG "verbreitet", sofern der Betreiber des Portals seine neutrale Stellung nicht aufgibt und spezifische Prüfungspflichten nicht verletzt. Der Betreiber verlässt seine neutrale Stellung nicht, wenn er Nutzerangaben statistisch auswertet oder einen Wortfilter sowie ggf. eine manuelle Nachkontrolle einsetzt, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen. Spezifische Prüfungspflichten verletzt der Betreiber einer Internet-Bewertungsplattform erst, wenn er - nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist - die betroffene Angabe nicht unverzüglich sperrt und keine Vorsorge trifft, dass sie auch zukünftig unterbleibt.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

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Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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23. August 2021

Äußerungen über Fernsehsendungen – geschäftliche Handlung?

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.07.2021, Az.: 6 W 64/21

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich bei kritischen Werturteilen eines Wissenschaftlers zu einer „True-Crime-Fernsehsendung“ um keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG handelt. Die Anmerkungen sind insbesondere dann hinzunehmen, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit darüber zu unterrichten, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie wissenschaftlichen Standards nicht genügen.

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12. April 2021

Irreführung durch Kanalbeschreibung auf YouTube?

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Urteil des OLG Hamburg vom 13.08.2020, Az. 3 U 171/19

Auch die Kanalbeschreibung eines YouTube-Kanals stellt, wenn sie werbliche Angaben enthält, eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Das gilt auch wenn ansonsten sämtliche Inhalte des Kanals gelöscht wurden. Eine Irreführung liegt solange vor, wie die unrichtige Werbeangabe vorhanden und geeignet ist, den Verkehr in die Irre zu führen. Es ändert sich also nichts, wenn die angesprochenen Verkehrskreise im Einzelfall hätten erkennen können, dass der Kanal aufgelöst wird.

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11. November 2020

Irreführendes Desinfektionsmittel: 99,99 % nicht nachweisbar

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Urteil des LG München I vom 07.09.2020 (Az.: 4 HK O 9484/20)

Die Aussage, ein Desinfektionsmittel würde 99,99 % aller Bakterien und Viren aus der Raumluft beseitigen können, wurde vom LG München I für irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG erklärt. Der mit dieser Aussage werbende Hersteller konnte nach dem substantiierten Angriff dieser Aussage durch einen Konkurrenten keine, die Richtigkeit seiner Behauptung stützenden, Umstände hervorbringen. Die Konkurrenz hatte sich in ihrem Antrag darauf gestützt, dass die Aussage nicht zu belegen sei, da es kürzlich erstmalig überhaupt gelungen sei, die Viruslast in der Luft darzustellen.

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16. September 2020

Gewährung eines „Sofortbonus“ irreführend bei Nichteinhaltung der Frist

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Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2020, Az.: 6 U 282/19

Wird mit der Gewährung eines "Sofortbonus" geworben, ist dieser innerhalb einer bestimmen Frist zu bezahlen. Zur Begründung führt das OLG Köln an, dass bereits der Name des Bonus auf eine schnelle Auszahlung hinweise. Die Nichteinhaltung der Frist führe deshalb zu einer Täuschung der Verbraucher, die sich gerade aufgrund der zeitlichen Komponente für den Geschäftsabschluss entschieden haben. Darüber hinaus dürfe die Kunden keine Pflicht zur Überwachung der rechtzeitigen Auszahlung treffen.

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25. Mai 2020

Kennzeichnung von Zweigstellen auf Briefbögen

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Urteil des OLG Köln vom 17.01.2020, Az.: 6 U 101/19

Unterhält eine Kanzlei neben dem Kanzleistandort Zweigstellen, so sind diese auf dem Briefbogen als solche kenntlich zu machen. Werden die Zweigstellen in derselben Weise auf dem Briefbogen dargestellt wie der tatsächliche Standort, stellt diese eine irreführende Werbung dar. Grund hierfür sei, dass potentielle Mandanten zur Annahme kommen könnten, dass in jeder der genannten Städte eine Kanzlei betrieben wird. Daran ändere auch die Nennung einer Adresse nichts, da die angesprochenen Verkehrskreise diese lediglich als den Standort, an den der Schriftverkehr zu erfolgen hat, verstehen können.

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30. Januar 2020

Einseitige Abänderung von Fernwärmeverträgen unwirksam

Urteil des LG Hamburg vom 29.11.2019, Az.: 312 O 577/15

Ein Fernwärmeunternehmer hatte Schreiben versendet, in denen eine einseitige Änderung der Preisregelungen gegenüber den Kunden angekündigt wurde. Einer Klage dagegen wurde vom Gericht stattgegeben, da das Unternehmen zur einseitigen Abänderung der Preisänderungsregelung nicht befugt war. In dem Schreiben wurde nämlich der Anschein erweckt, dass eine eindeutige Rechtslage zu diesem Thema bestehe, was in Wirklichkeit nicht der Fall war, da das Unternehmen nur seine eigene Rechtsansicht zum Ausdruck brachte. Dies war für die Kunden durch die Formulierung des Schreibens nicht erkennbar und dadurch irreführend.

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11. November 2019

Verlinkungen von Influencern auf Instagram müssen als Werbung gekennzeichnet werden

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 24.10.2019, Az.: 6 W 68/19

Aufgrund der kommerziellen Natur des Instagram-Accounts einer Influencerin trifft diese die Pflicht, Verlinkungen auf fremde Unternehmen als Werbung kenntlich zu machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Präsentiert sich die Influencerin beispielsweise nicht als Werbefigur, verlinkt in ihren Posts jedoch mithilfe eines „Tags“ ein bestimmtes Unternehmen und bedankt sich für eine Reiseeinladung, ist dies als Werbung zu werten, die kenntlich gemacht werden muss. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Influencerin für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhält.

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18. September 2019

Verstoß gegen das Rauchverbot in Gaststätten – zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?

© Stefanina - Fotolia.com
Beschluss des LG Würzburg vom 26.02.2019, Az.: 1 HK O 336/19

Für den Fall, dass in einer Diskothek gegen das gesetzliche Rauchverbot im Sinne des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes verstoßen wurde, muss berücksichtigt werden, dass ein Verstoß gegen das GSG nicht zugleich einen Verstoß gegen die §§ 3 l, 3a UWG darstellen muss. Vielmehr müssen durch den gerügten Verstoß die Interessen der anderen Marktteilnehmer tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit spürbar beeinträchtigt worden sein. Die Spürbarkeitsklausel ist maßgeblich, um Bagatellfälle zu vermeiden.

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