REWE-Bonus Programm stellt unlauteren Wettbewerb dar
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen das Bonus-Programm der REWE Markt GmbH. Das LG Köln hat der Klage stattgegeben, da bei manchen Produkten nicht der Gesamtpreis ohne Angebot angegeben wurde. Dies stellt eine unlautere Werbung i.S.d. § 5a I UWG dar, da dem Verbraucher wesentliche Informationen zur Kaufentscheidung enthalten werden.

