EuGH bestätigt Milliardenbuße gegen Google Android
Der EuGH hat bestätigt, dass Google durch vertragliche Vorgaben im Android-Ökosystem seine beherrschende Stellung auf Märkten für allgemeine Suchdienste, Android-App-Stores und mobile Browser missbräuchlich ausnutzen konnte. Die Kopplung von Play Store, Google Search und Chrome sowie die Beschränkung nicht genehmigter Android-Forks waren geeignet, Wettbewerber beim Marktzugang und bei der Nutzung konkurrierender Such- und Browserdienste zu behindern. Für den Nachweis eines Missbrauchs nach Art. 102 AEUV war nicht in jedem Punkt ein AEC-Test oder ein kontrafaktisches Szenario erforderlich, weil die wettbewerbliche Wirkung im konkreten Markt- und Vertragsumfeld zu beurteilen war. Objektive Rechtfertigungen für die beanstandeten Vorgaben griffen nicht durch, sodass die auf 4,125 Milliarden Euro festgesetzte Geldbuße bestehen bleibt.

