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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „geistige Schöpfung“

19. Juli 2010

Werbeslogan „Thalia verführt zum Lesen“ urheberrechtlich nicht schutzfähig

Urteil des LG Mannheim vom 11.12.2009, Az.: 7 O 343/08

Der Werbeslogan "Thalia verführt zum Lesen" ist urheberrechtlich nicht schutzfähig, da es an der hierfür erforderlichen persönlichen geistigen Schöpfung und einem gewissen Grad an Individualität mangelt. Zudem gilt ein Werbeslogan nach Auffassung des Gerichts nicht als „Vorlage“ nach § 18 UWG, da es insofern an einer körperlichen Fixierung des Slogans mangele; das Kopieren oder Abschreiben eines unkörperlichen Werbeslogans sei von § 18 UWG nicht mehr umfasst.

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