Werbeaktion mit Rabatten für zahnärztliche Leistungen ist unzulässig
Eine Werbeaktion eines Zahnarztes, bei der Rabatte auf zahnärztliche Leistungen, wie professionelle Zahnreinigung (PZR) oder Zahnbleaching gewährt werden, verstößt gegen ärztliches Preis- und Werberecht und ist daher unzulässig.