Zahnarzt darf Bleaching und Zahnreinigung nicht zu Festpreis anbieten
Bietet ein Zahnarzt Bleaching und professionelle Zahnreinigung zu einer im Vorhinein festgelegten Pauschale an, so verstößt er mit diesem Vorgehen gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte. Die Vorschriften der Gebührenordnung sehen vor, dass bei der Festlegung der Gebühr für sogenannte Verlangensleistungen insbesondere die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der jeweiligen Leistung berücksichtigt werden müssen. Dem Zahnarzt kommt bei der Preisbestimmung ein billiges Ermessen zu, dieses setzt jedoch gerade eine Einzelfallprüfung voraus.