DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „gebrauchte Sachen“

27. Juni 2014

Verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für „B-Ware“ ist unzulässig

Urteil des OLG Hamm vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13

Eine verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für "B-Ware" ist grundsätzlich unzulässig, da sie nur für gebrauchte Sachen im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB gilt. Als "B-Ware" vertriebene Artikel sind aber nur dann gebraucht, wenn sie bereits ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt wurden. Dass bei den Artikeln beispielsweise die Originalverpackung fehlt oder sie bereits einmal zur Vorführung ausgepackt worden sind, macht sie dabei noch nicht zu gebrauchten Sachen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.