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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gaststätte“

25. November 2019

Verkauf von Backwaren an Sonntag nicht wettbewerbswidrig

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Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 17.10.2019, Az.: I ZR 44/19

An zwei Sonntagen hatte ein Backwarenvertreiber in zwei seiner Filialen Brote und unbelegte Brötchen verkauft, was die Klägerin als wettbewerbswidrig erachtete, da es gegen das Ladenschlussgesetz verstoße. Diese Ansicht lehnte das Gericht ab, da sich in den Filialen auch Cafés befinden, weshalb es sich um ein Gaststättengewerbe handelt. Die Brote und Brötchen dürfen somit gemäß des Gaststättengesetzes auch an Sonntagen im Straßenverkauf abgegeben werden. Nach Art und Menge durfte der Verkäufer der Waren auch davon ausgehen, dass diese zum alsbaldigen Verzehr genutzt wurden.

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18. Februar 2019

Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien: Auch unbelegte Brötchen zählen als „zubereitete Speise“

© Printemps - Fotolia.com
Pressemitteilung des OLG München zum Urteil vom 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18

Der Verkauf von unbelegten Semmeln und Broten an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden, stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dar. Vielmehr sei das Angebot von Backwaren zum Mitnehmen an Sonn- und Feiertagen durch das Gaststättengesetz gedeckt, sofern in der Bäckerei Sitzgelegenheiten vorhanden sind, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen können. Auch bei unbelegten Brötchen handle es sich um „zubereitete Speisen“ nach dem Gaststättengesetz, da die Brötchen als verzehrfertige Nahrungsmittel durchaus auch im jeweiligen Betrieb beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks zum Verzehr verabreicht werden.

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24. September 2012

Vermittlung von Sportwetten privater Wettanbieter

Urteil des VG Kassel vom 11.04.2012, Az.: 4 K 692/11.KS Stellt ein Inhaber einer Gaststätte seinen Gästen ein Internet-Terminal zur Verfügung, welches den Zugang zu diversen Homepages internationaler Wettveranstalter sowie der staatlichen Oddset-Wette ermöglicht, kann dem Gastwirt der Betrieb dieses Sportwettterminals nicht untersagt werden. Dies gilt selbst dann, sollte keine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde vorliegen. Ein Verbot der Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter würde gegen das vom EuGH konkretisierte Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen, weshalb ein staatliches Sportwettenmonopol rechtswidrig wäre.
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04. Oktober 2011

Keine Burger in Gaststätten

Urteil des LG Hamburg vom 15.03.2011, Az.: 312 O 312/10

Schnellrestaurants sind keine Gaststätten im Sinne des § 7 Abs. 1 PAngV, sondern nur ähnliche Betriebe. Sie müssen daher nach § 7 Abs. 2 PAngV kein Preisverzeichnis im Eingangsbereich anbringen.

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