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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Garantieerklärung“

14. November 2016

Fernabsatzvertäge und das Werben mit einer Garantie

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Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2016, Az.: 4 U 1/16

Wird in einem Online-Handel mit dem Bestehen einer Garantie geworben, so muss der Unternehmer den Verbraucher noch vor Vertragsschluss über die weiteren Bedingungen informieren. Der pauschale Hinweis „5 Jahre Garantie“ genügt demnach nicht. Zwar wird der Verbraucher über das Bestehen einer Garantie informiert, weitere Informationen über die Ausgestaltung bleiben ihm jedoch verwehrt. Gerade bei Angeboten klassischer Onlineshops wie auch bei Angeboten auf sonstigen Internetmarktplätzen wird der Verbraucher regelmäßig nicht mehr rechtzeitig, d.h. vorvertraglich, über die Bedingungen unterrichtet werden können. Denn in diesen Fällen gibt der Unternehmer eine bindende Erklärung regelmäßig erst ab, nachdem der Verbraucher bereits seine Bestellung aufgegeben und damit ein bindendes Vertragsangebot abgegeben hat. Eine rechtzeitige Vorabinformation ist naturgemäß ausgeschlossen.

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28. April 2011

Pflicht zur Angabe der Garantiebedingungen gilt nur für vertragliche Garantieerklärung, nicht für Werbung mit Garantien

Pressemitteilung Nr. 64/2011 des BGH vom 19.04.2011, Az.: I ZR 133/09 Unlängst entschied der BGH, dass die Pflicht, bei Abgabe einer Garantieerklärung wesentliche Angaben über Rechte des Garantieempfängers und die Geltendmachung der Garantie zu machen, nur gilt, wenn in der Erklärung eine auf einen konkreten Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung liegt. Handelt es sich lediglich um Werbung mit einer Garantie, bestehe die Verpflichtung nicht. 
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