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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „garantiebestimmungen“

06. Mai 2010

Werbung mit Garantieversprechen Dritter zulässig

Urteil des KG Berlin vom 01.04.2009, Az.: 24 U 133/08

Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der  Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
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