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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Garantiebedingungen“

22. August 2023

Kunden der Online-Ticketbörse Viagogo in Zukunft besser geschützt

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Pressemitteilung Nr. 08/2019 zum Urteil des LG München I vom 04.06.2019, Az.: 33 O 6588/17

Bewirbt eine Ticketplattform ihre Angebote damit, dass die Lieferung „gültiger Tickets“ garantiert wird, stellt dies eine Irreführung dar, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft. Darüber hinaus muss der Käufer über die Identität und die Anschrift des Verkäufers informiert werden, da es sich hierbei um vertragswesentliche Informationen handelt. Dabei ist zu beachten, dass Identität und Anschrift eines privaten Anbieters wegen des eingeschränkten Anspruchs auf Anonymität nach § 13 Abs. 6 TMG – anders als für unternehmerische Anbieter - erst unmittelbar nach dem Vertragsabschluss mitzuteilen sind.

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31. Mai 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei KFZ-Versicherungen

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Urteil des OLG Celle vom 25.02.2021, Az.: 13 U 33/19

Zwei Versicherungsgesellschaften klagten gegenseitig auf Unterlassung der Verwendung bestimmter ABG-Klauseln. Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, die Reparatur seines KFZ bei einer festgelegten Werkstatt durchführen zu lassen, wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Für den Versicherungsnehmer soll durch diese der Eindruck entstehen, dass er keine Entschädigung erhalte, wenn nicht die festgelegte Werkstatt aufgesucht wird. Eine andere Regelung, die den Garantieanspruch verwirken lässt, wenn falsche Angaben gemacht wurden, selbst wenn diese für das Risiko des Garantiegebers irrelevant sind, wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer für unwirksam erklärt.

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28. Januar 2019

Anpreisung einer Garantie ohne Angabe der Garantiebedingung in direkter Nähe unzulässig

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Urteil des LG Düsseldorf vom 05.09.2018, Az.: 12 O 204/17

In einer Aktionsbroschüre mit einer Garantie zu werben, ohne in unmittelbarer Nähe dieses Werbehinweises die jeweiligen Garantiebedingungen anzugeben, ist unzulässig. Dies gilt umso mehr, wenn der Umfang der Garantie in den Bedingungen erheblich eingeschränkt wird, sodass die versprochene Garantieleistung den Erwartungen des Verbrauchers nicht gerecht wird. Bei der Werbung mit Testergebnissen muss dem Verbraucher außerdem die Möglichkeit gegeben werden, anhand der Angabe einer Fundstelle ohne weiteres die Herkunft und die Bewertungen des Tests nachzuprüfen. Letztlich ist im Rahmen einer Werbebroschüre auch über die Identität des werbenden Unternehmens zu informieren, dazu gehören sowohl die Rechtsform des Unternehmens als auch die vollständige Anschrift inklusive der Postleitzahl.

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12. Juni 2018

Garantiewerbung auf Produktverpackung ist wettbewerbswidrig, wenn Garantiebedingungen fehlen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.01.2018, Az.: 6 U 150/17

Wenn der Hersteller auf der Verpackung seines Produkts mit „3 Jahre Garantie“ wirbt, ist er wegen § 5a Abs. 2 UWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher weitere Informationen zu den Garantiebedingungen auf oder in der Verpackung zu geben. Diese Informationspflicht des Herstellers ist noch nicht erfüllt, wenn er die Garantiebedingungen lediglich auf seiner Internetseite einstellt und dabei zum Auffinden der Bedingungen keinen diesbezüglichen Hinweis auf der Verpackung anbringt.

Eine grundsätzliche Bereitschaft der einen Partei, eine vergleichsweise Regelung zu vereinbaren statt den Unterlassungsanspruch weiter zu verfolgen, stellt nicht automatisch Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG dar.

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10. November 2016

Prüfpflichten eines Händlers auf dem Amazon-Marketplace umfassen nicht die Einbindung eines Links zur OS-Plattform

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Urteil des LG Dresden vom 14.09.2016, Az.: 42 HK O 70/16 EV

Bietet ein Händler seine Ware nicht über eine eigene Website an, sondern über einen Online-Marktplatz an, indem er sich an ein anderes Angebot anhängt, so ist der Online-Marktplatz (hier: Amazon-Marketplace) als „Website“ i.S.d. Art. 14 Abs. 1 EU-VO Nr. 523/2013 anzusehen und demnach der Marktplatz-Betreiber und nicht der Händler selbst dazu verpflichtet, den Verbrauchern einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen.

Im Gegensatz dazu haftet der Händler für eine unzulässige Garantie-Werbung im angehängten Angebot, denn im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Richtigkeit des Angebots trifft ihn eine Prüfpflicht. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ist darin ein Wettbewerbsverstoß durch ihn zu sehen.

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