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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Garantie“

28. April 2011

Pflicht zur Angabe der Garantiebedingungen gilt nur für vertragliche Garantieerklärung, nicht für Werbung mit Garantien

Pressemitteilung Nr. 64/2011 des BGH vom 19.04.2011, Az.: I ZR 133/09 Unlängst entschied der BGH, dass die Pflicht, bei Abgabe einer Garantieerklärung wesentliche Angaben über Rechte des Garantieempfängers und die Geltendmachung der Garantie zu machen, nur gilt, wenn in der Erklärung eine auf einen konkreten Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung liegt. Handelt es sich lediglich um Werbung mit einer Garantie, bestehe die Verpflichtung nicht. 
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06. Mai 2010

Werbung mit Garantieversprechen Dritter zulässig

Urteil des KG Berlin vom 01.04.2009, Az.: 24 U 133/08

Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der  Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
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04. Mai 2010

Veranlassen von Bewertungslöschung genügt

Urteil des OLG Köln vom 11.03.2009, Az.: 6 U 222/08

Übernimmt ein Käufer die Pflicht, zukünftig entsprechende Bewertungen auf einer Internethandelsplattform zu unterlassen und die Löschung der streitigen Bewertung zu veranlassen, so ist dies keine Löschungsgarantie. Bemühungen, die Löschung beim Portalbetreiber zu erreichen, sind insoweit ausreichend, wenn der Käufer nicht die technische Befugnisse hat, dies selbst zu tun. Das mehrmalige Nachsuchen zur Löschung der Bewertung erfüllt die eingegangene Beseitigungsverpflichtung.
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04. Februar 2010

Werbung mit „2-jähriger Garantie“

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09

Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.

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