Apple vs. Samsung
Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11
Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet.
Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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