Vertragsannahmefrist im Onlinehandel
Für die Annahme eines Vertrags im Online-Handel wird in der Regel eine bestimmte Frist festgelegt. Allerdings liege ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn ein Online-Händler in seinen AGB eine unangemessen lange Vertragsannahmefrist von fünf Tagen festsetzt. Ausreichend und sachgerecht wäre eine Frist von zwei Tagen.
Die beschließende Kammer des LG Hamburg beurteilt den Fall nach Widerspruchseinlegung nun anders und hob die Verfügung wieder auf (LG Hamburg, 10.04.2013 - 315 O 422/12).