Nur vermeintlich „sehr sparsam“
Urteil des LG Freiburg vom 12.07.2010, Az.: 12 O 37/10
Im Rahmen einer Werbung ist die Aussage "sehr sparsam im Energieverbrauch" für eine Kühlgefrierkombination mit Energieeffizienzklasse "A+" irreführend. Denn in der Aussage "sehr sparsam" sehe der durchschnittliche Verbraucher im Vergleich zu einem "sparsamen Gerät" ein Plus. Ein Kühlgerät der Energieklasse "A+" ist aber gerade nicht der tatsächlich "sehr sparsamen" Spitzen-Energieklasse "A++" zuzuordnen. Daher wurde diese Werbeaussage als wettbewerbswidrig eingestuft.
Weiterlesen