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Urteil_Bundesgerichtshof

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27. Juli 2016

15.000 Euro Streitwert bei rechtswidriger Fotonutzung angemessen

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Beschluss des OLG München vom 10.04.2015, Az.: 6 W 2204/14

Bei unerlaubter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann ein Streitwert von 15.000 Euro angemessen sein, wenn es sich dabei um ein hochwertiges Bild handelt. Grundlage für die Schätzung des Werts des Unterlassungsantrags ist dabei zum einen der Wert des als verletzt geltend gemachten Fotos, zum anderen der sogenannte Angriffsfaktor, wozu vor allem der Charakter und der Umfang der drohenden weiteren Verletzungshandlungen gehören.

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