Ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotos genutzt
Beschluss des LG Berlin vom 28.09.2007, Az.: 16 O 715/07
Es wird untersagt, ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotografien in einem eigenen, im Internet zum Download und Audruck öffentlich zugänglichen Verkaufsprospekt zu verwenden. Der Streitwert wird mit 1.000,-€ je Foto festgesetzt, dementsprechend bemisst sich der Wert des Verfügungsverfahrens bei 209 gegenständlichen Fotos.