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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Fortsetzungszusammenhang“

24. März 2009

Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Werbeanzeigen

Beschluss des BGH vom 18.12.2008, Az.: I ZB 32/06

Für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird am Institut des Fortsetzungszusammenhangs nicht festgehalten. Mehrere veröffentlichte Werbeanzeigen, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden.
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