Aufgeblähte Antragsformulare zur Erstattung von Steuern und Flughafengebühren von „Germanwings“ nicht mehr zulässig
Urteil des LG Köln vom 28.10.2010, Az.: 31 O 76/10
Kunden von "Germanwings" dürfen nicht mehr aufgrund komplizierter und schwer verständlicher Antragsformulare von der Erstattung ihrer im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren abgeschreckt werden. Der Verbraucher wurde durch das handschriftliche Ausfüllen des Formulars und die Aufforderung zur Abgabe detaillierter, jedoch größtenteils überflüssiger Angaben in der Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Geltendmachung eines etwaigen Rückerstattungsanspruches beeinträchtigt.
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