Eintreibung aus Abofallen resultierender Forderungen ist unlauter
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 26.03.2013, Az.: 6 U 184/12
Die Geltendmachung sich aus einer sogenannten "Abofalle" im Internet ergebender vermeintlicher Forderungen gegen Verbraucher ist unlauter. Gleiches gilt auch für ein zur Geltendmachung dieser Forderungen beauftragtes Inkassounternehmen, sofern dieses über den jeweiligen Sachverhalt informiert ist.
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