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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Flappe“

24. Juni 2016

Sternchenhinweis in Printwerbung mit Verweis auf Informationen im Internet kann unzulässig sein

© asmati - Fotolia.com
Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.07.2015, Az.: 4 U 49/15

Wird ein Sternchenhinweis in einer Printwerbung, der sich auf Seite 3 der Flappe einer Tageszeitung befindet, auf der ersten Seite aufgelöst, so verstößt die Werbung gegen das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG. Die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme müssen nicht nur inhaltlich klar und eindeutig angegeben werden, sondern als solche auch erkennbar und leicht zugänglich sein. Eine Verlagerung der notwendigen Informationen über die Verkaufsförderungsmaßnahme auf die Internetseite des Werbenden verstößt in einem solchen Fall ebenfalls gegen das Transparenzgebot und ist daher unzulässig.

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01. Februar 2010

Wettbewerbsgemäße „Flappe“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.09.2009, Az.: I-20 U 15/09

Eine Flappe ist ein unterformatiges Vorschaltblatt, das als Werbeumschlag außen um das eigentliche Titelblatt gelegt wird. Die in Streit stehende Flappe gab im oberen Teil den verdeckten Teil des Zeitschriftentitels wieder und forderte den Leser namentlich in deutlich kleinerer Schrift auf, sich die rückseitige Werbung anzusehen. Nach dem OLG Düsseldorf liegt keine wettbewerbsrechtliche Irreführung vor. Insbesondere würde der Leser die Werbung nicht als Stellungnahme der Redaktion auffassen. Vielmehr sei für ihn ohne Weiteres erkennbar, dass es sich um eine Werbung handelt, da sich die Flappe deutlich vom Titelblatt abhebt und sich dies zudem aus der direkten namentlichen Ansprache ergibt.
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