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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Fitnessstudio; Unlautererer Wettbewerb; Verbraucherrecht; Werberecht; Werbung; Wettbewerbsrecht“

16. Juni 2010

„Tschüss Bauch!“ – Irreführende Werbung mit Schlankheitsgürtel

Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 02.06.2010, Az.: 22 O 514/10
Ein Fitnessstudio warb in Printmedien mit einem Trainingsgürtel „Slim Belly“, der „8,6 cm weniger Bauchumfang in vier Wochen“ bescheren soll. In der Kampagne wurde jedoch nicht erwähnt, dass zusätzlich ein Ausdauertraining erforderlich ist. Auch im Verfahren konnte die Studiobetreiberin die alleinige Wirkung des Gürtels nicht nachweisen, so dass die Werbung daher irreführend ist.
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