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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Fitnessstudio“

11. Februar 2026

Werbung mit Rabatt-Countdown unlauter, weil dieser nicht ablief

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.10.2025, Az.: 2-03 O 359/24

Weil der Countdown zu einer Rabattaktion von Fitness First nicht das tatsächliche Ende markierte, sondern eine Verlängerung der Aktion stattfand, klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem LG Frankfurt am Main. Das Gericht sah darin eine Irreführung der Verbraucher, da diese über den wesentlichen Umstand, bis wann das Angebot verfügbar sei, getäuscht wurden. Die vorbehaltene Verlängerung konnte nicht überzeugen, da die dafür nötigen Umstände nicht ersichtlich waren. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die fehlende Angabe des Gesamtpreises ebenfalls eine unlautere Handlung gem. § 5a Abs. 1 UWG darstellt.

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27. Juni 2024

Keine Zustimmung zur Beitragsanpassung beim Drehkreuz-Durchschreiten

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Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az.: 13 O 730/22

Im April 2022 erhöhte eine Fitness-Studio-Kette die Mitgliedsbeiträge, indem sie die Zustimmung zu dieser Erhöhung an den Umstand, dass die Mitglieder das Drehkreuzes am Eingang passieren, knüpfte. Auf eine Klage von Verbraucherschützern entschied nun das Landgericht Bamberg, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine aggressive geschäftliche Handlung sowie Nötigung und damit einer unlauteren Handlung gem. § 4a Abs. 1 UWG handelt. Konkret liegt das Problem darin, dass durch die Knüpfung der Zustimmung an das Durchschreiten des Drehkreuzes die Mitglieder vor die Entscheidung gestellt werden, der Preiserhöhung zuzustimmen oder nicht trainieren zu können. Dadurch würde die Entscheidungsfähigkeit unzulässig beeinträchtigt werden. Außerdem widerspräche die Vorgehensweise auch den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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10. November 2020

Keine Irreführung: Kostenlose Verlängerung der Fitnessstudio-Nutzung wegen Covid-19

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Urteil des LG Würzburg vom 23.10.2020 (Az.: 1 HK O 1250/20)

Der Facebook-Post eines Würzburger Fitnessstudios, in dem zu Beginn der Covid-19-Pandemie mitgeteilt wurde, dass Mitgliederbeiträge weiter eingezogen würden, jedoch für Monate gutgeschrieben würden, in denen eine Nutzung des Studios wieder möglich ist, stellt nach Ansicht des LG Würzburg keine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 1 UWG dar. Die Aussage der Studio-Betreiber sei in Anbetracht der bis dato ungeklärten Rechtslage weder unwahr, noch würde gegenüber den Mitgliedern der Eindruck vermittelt, der Vertrag würde einseitig angepasst werden. Die Mitteilung sei nach Meinung des Gerichts vielmehr als ein mitgliederfreundliches Angebot der Betreiber anzusehen.

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23. November 2018

„Olympia-Special“ eines Fitnessstudios verstößt nicht gegen das Olympiaschutzgesetz

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Pressemitteilung Nr. 53/2018 vom 12.11.2018 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M., Az.: 6 U 122/17

Wirbt ein Unternehmen mit den nach dem Olympiaschutzgesetz geschützten Begriffe „Olympia“ und „olympisch“ lediglich als Synonym für eine hervorragende Leistung (hier: „Olympia Special“, „wir holen Olympia in den Club“) und bezieht sich in der Werbung zudem rein zeitlich auf parallel stattfindende Olympische Spiele, liegt kein Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz vor. Anders kann es hingegen dann aussehen, wenn ein sog. unlauterer Imagetransfer stattfindet. Hierzu müsste die Werbung jedoch dahingehend verstanden werden, dass die Leistung qualitativ mit den Olympischen Spielen vergleichbar wäre, was dabei vorliegend gerade nicht der Fall ist.

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