Kündigung eines Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.10.2012, Az.: 6 U 217/11
Auch ein Unterlassungsvertrag kann aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden. Ein solcher Grund kann dann vorliegen, wenn wegen des Vorwurfs einer Verletzung einer Wort- /Bildmarke eine Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden ist.
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