Kein Wettbewerbsverstoß durch „Catch-all“-Funktion bei ähnlichem Firmennamen
Das Einrichten einer so genannten „Catch-all“ Funktion für den Emailverkehr einer Internetdomain stellt kein wettbewerbswidriges Abfangen von Emails dar, die eigentlich an den Konkurrenten mit ähnlichem Firmennamen gerichtet waren.