Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt
Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).