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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „fiktive Lizenzgebühr“

01. Juni 2012

Axel-Springer-Verlag muss fiktive Lizenz zahlen

Pressemitteilung des BGH vom 01.06.2012, Az.: I ZR 234/10 Der Bundesgerichtshof hat den Axel-Springer-Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 50.000,00 EUR verurteilt. Dieser hatte den bereits verstorbenen Gunter Sachs durch eine Abbildung und dazu gehörige Berichterstattung in der "Bild am Sonntag" ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken vereinnahmt und so sein Recht am eigenen Bild verletzt. Dass dies nicht in einer eigens gekennzeichneten Werbeanzeige, sondern im Rahmen eines redaktionellen Artikels geschah, ist nach Auffassung des BGH unbeachtlich.
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06. April 2009

Nicht genehmigte Verwendung eines Bildes auf Werbeflyer

Beschluss des BVerfG vom 05.03.2009, Az.: 1 BvR 127/09

Der wirtschaftliche Ertrag einer Werbung ist nicht der Maßstab für die fiktive Lizenzgebühr. Im Wesentlichen ist diese an der Bekanntheit und dem Sympathie-/Imagewert der abgebildeten Person zu messen. Dabei ist das entscheidende Gericht nicht unbedingt angehalten ein entsprechendes Sachverständigengutachten einzuholen.
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