„Kämpft am besten gegen Fett“ verbunden mit Experiment ohne Beweiskraft wettbewerbswidrig
Urteil des OLG Köln vom 19.04.2013, Az.: 6 U 206/12
Der Werbeslogan für ein Spülmittel: „kämpft am besten gegen Fett“ ist in Verbindung mit einem Schauexperiment, welches keinen wissenschaftlichen Nachweis darstellt, irreführend. Die beanstandete werbliche Präsentation ist zur Täuschung des angesprochenen Verkehrskreises geeignet, da ein falscher Eindruck von der Beweiskraft des Schauversuchs erweckt wird.
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